Deklaration

Big 7 Nährwertdeklaration: Pflichten und Praxis

Wer in der Schweiz vorverpackte Lebensmittel verkauft, muss die sieben Pflichtnährwerte deklarieren. Ich zeige Ihnen, was die Big 7 umfassen, wer betroffen ist und wie Sie ohne Labor zu rechtssicheren Werten kommen.

SR
Simon Rüttimann Bachelor Food Science ZHAW · 9. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Big 7: sieben Pflichtnährwerte in gesetzlich fixer Reihenfolge, Energie in kJ und kcal
  • Salz wird berechnet: Natriumgehalt × 2.5 – nicht der Rezepturwert
  • Berechnung per Datenbank ist nach Art. 21 LIV zulässig, das BLV definiert Toleranzen
  • Ausnahmen u.a. für Einzutat-Rohprodukte und Verpackungen unter 25 cm²

Was hinter den Big 7 steckt

Die «Big 7» bezeichnen die sieben Nährwerte, die gemäss der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) auf jedem vorverpackten Lebensmittel stehen müssen. Der Begriff klingt nach Marketing, dahinter steckt aber eine klar geregelte Pflichtangabe – inklusive gesetzlich vorgeschriebener Reihenfolge, die nicht verändert werden darf.

In meiner Beratungspraxis sehe ich regelmässig Etiketten, auf denen alle Werte vorhanden sind, aber in falscher Anordnung oder mit fehlender kJ-Angabe. Beides sind formale Mängel, die bei einer Kontrolle beanstandet werden. Die korrekte Reihenfolge sieht so aus:

PositionNährwertHinweis
1Energiein Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal)
2FettGesamtfettgehalt in Gramm
3davon gesättigte FettsäurenUnterkategorie von Fett
4KohlenhydrateGesamtkohlenhydrate in Gramm
5davon ZuckerUnterkategorie der Kohlenhydrate
6EiweissProteingehalt in Gramm
7Salzberechnet aus Natrium × 2.5

Besonders der letzte Punkt wird oft übersehen: Deklariert wird nicht Natrium, sondern Salz – und zwar rechnerisch als Natriumgehalt mal 2.5. Wer den Salzgehalt direkt aus einer Rezeptur abliest und die natürlichen Natriumquellen der übrigen Zutaten ignoriert, deklariert zu tief.

Wer deklarieren muss – und wer nicht

Grundsätzlich gilt: Jedes vorverpackte Lebensmittel, das in der Schweiz verkauft wird, braucht eine Nährwertdeklaration. Das betrifft den Detailhandel genauso wie den Online-Shop oder den Marktstand – entscheidend ist nicht der Verkaufskanal, sondern die Vorverpackung. Die eingeschweisste Bündnernusstorte im Hofladen fällt also ebenso darunter wie das Müesli im Webshop.

Die LIV kennt allerdings Ausnahmen. Nicht deklarationspflichtig sind unter anderem:

  • Unverarbeitete Produkte mit nur einer Zutat, etwa frisches Obst oder Gemüse
  • Produkte gemäss Anhang 9 der LIV, zum Beispiel Kaffee, Tee oder Gewürze ohne Zusätze
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 1.2 Vol.-% Alkohol
  • Lebensmittel in sehr kleinen Verpackungen, deren grösste Oberfläche unter 25 cm² liegt

Gerade die 25-cm²-Regel ist für Pralinen-Manufakturen oder Produzenten von Portionenpackungen relevant. Aber Vorsicht: Massgebend ist die grösste Fläche der einzelnen Verkaufsverpackung – nicht die Grösse des Produkts darin.

Wichtig: Wer offen verkaufte Ware auf Kundenwunsch hin vor Ort verpackt, ist meist nicht betroffen. Sobald aber auf Vorrat abgepackt wird, greift die Deklarationspflicht in der Regel wieder.

Berechnung statt Labor: was die LIV erlaubt

Viele Produzenten glauben, sie müssten jedes Produkt ins Labor schicken. Das stimmt nicht. Nach Art. 21 LIV dürfen die Nährwerte anhand anerkannter Datenbanken berechnet werden – etwa der Schweizer Nährwertdatenbank des BLV. Für die allermeisten Rezepturen ist das der pragmatische und rechtlich saubere Weg.

Der Unterschied ist auch wirtschaftlich deutlich: Eine Berechnung kostet ab CHF 150 pro Rezeptur und liegt innert 2 bis 5 Werktagen vor. Eine Laboranalyse schlägt mit CHF 400 bis 800 zu Buche und dauert typischerweise 2 bis 3 Wochen. Zwingend ist das Labor nur in Sonderfällen, etwa bei Health Claims oder bei Vitaminanreicherung.

Wichtig zu wissen: Berechnete Werte müssen nicht auf das Milligramm stimmen. Das BLV definiert Toleranzen, innerhalb derer die deklarierten Werte von der tatsächlichen Zusammensetzung abweichen dürfen. Diese Toleranzen tragen natürlichen Schwankungen von Rohstoffen Rechnung – sie sind aber kein Freipass für grobe Schätzungen.

Praxistipp: Berechnen Sie Nährwerte immer auf Basis der tatsächlichen Rezeptur inklusive Gar- und Backverluste. Bei Backwaren verdunstet Wasser, wodurch sich alle Nährwerte pro 100 g nach oben verschieben.

Häufige Fehler aus der Praxis

Bei der Prüfung bestehender Etiketten begegnen mir immer wieder dieselben Mängel. Die gute Nachricht: Alle lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn man weiss, worauf zu achten ist.

  • Die Reihenfolge der sieben Werte ist vertauscht – häufig steht Salz nicht am Schluss
  • Energie ist nur in kcal angegeben statt in kJ und kcal
  • Garverluste bei Backwaren wurden nicht berücksichtigt, die Werte pro 100 g sind zu tief
  • Der Salzgehalt wurde direkt übernommen statt aus Natrium × 2.5 berechnet
  • Es wurden Internet-Vorlagen mit falschen oder veralteten Werten kopiert

Besonders der letzte Punkt ist tückisch. Eine Nährwerttabelle eines ähnlichen Produkts aus dem Netz mag plausibel aussehen – sie bildet aber nie Ihre konkrete Rezeptur ab. Bei einer amtlichen Kontrolle zählt, was in Ihrem Produkt tatsächlich drin ist.

So kommen Sie zu einer korrekten Deklaration

Der Weg zur rechtskonformen Nährwerttabelle ist kürzer, als viele denken. In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

1

Rezeptur vollständig dokumentieren: alle Zutaten mit exakten Mengen, inklusive Wasser und Würzung

2

Verarbeitungsschritte festhalten, insbesondere Gar-, Back- und Trocknungsverluste

3

Nährwerte anhand einer anerkannten Datenbank berechnen oder berechnen lassen

4

Werte in der vorgeschriebenen Big-7-Reihenfolge auf die Etikette übernehmen und pro 100 g deklarieren

5

Bei Rezepturänderungen die Berechnung aktualisieren – auch kleine Anpassungen können die Werte verschieben

Die Big 7 sind kein Hexenwerk, aber die Details entscheiden über die Rechtskonformität. Wenn Sie den Aufwand nicht selbst tragen wollen, berechne ich Ihre Nährwerte ab CHF 150 pro Rezeptur – datenbankbasiert, LIV-konform und innert weniger Werktage. Alle Informationen dazu finden Sie unter Nährwertberechnung.

Lieber gleich professionell gelöst?

Big-7-Berechnung für CHF 150 pro Rezeptur – unverbindlich anfragen, Sie erhalten innert 24 Stunden Antwort.

Zur Nährwertberechnung
SR
Simon Rüttimann

Berater für Lebensmittelsicherheit (Bachelor Food Science ZHAW). Ich unterstütze Gastronomie- und Produktionsbetriebe in der ganzen Deutschschweiz – vom Selbstkontrollkonzept bis zur Etikette. Kostenloses Erstgespräch anfragen