HACCP & Selbstkontrolle · Kanton Zug

Ihr Selbstkontrollkonzept
im Kanton Zug.

Jeder Lebensmittelbetrieb ist gesetzlich zur Selbstkontrolle verpflichtet (Art. 26 LMG). Ich erstelle Ihr betriebsspezifisches HACCP- und Hygienekonzept – mit Begehung vor Ort, praxistauglichen Checklisten und bereit für die amtliche Kontrolle.

Pauschal ab CHF 1'850 Fertig in 1–2 Wochen Begehung vor Ort inklusive

Was die Lebensmittelkontrolle im Kanton Zug prüft

Im Kanton Zug führt das Amt für Verbraucherschutz die amtlichen Kontrollen durch. Die Inspektionen erfolgen risikobasiert und in der Regel unangekündigt. Im Zentrum stehen vier Bereiche:

Dokumentierte Selbstkontrolle

Liegt ein aktuelles, betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept mit HACCP-Gefahrenanalyse vor – und wird es im Alltag gelebt?

Temperatur- & Reinigungsnachweise

Werden Kühl- und Kerntemperaturen sowie Reinigungsarbeiten lückenlos und plausibel dokumentiert?

Rückverfolgbarkeit & Deklaration

Sind Lieferanten und Chargen nachvollziehbar? Stimmen Allergen- und Herkunftsdeklaration auf Speisekarte und Etiketten?

Personalhygiene & Schulung

Kennt das Team die Hygieneregeln – und können Sie die Schulungen mit Nachweisen belegen?

Ein sauber geführtes, betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept ist die Grundlage dafür, dass eine Kontrolle ohne Beanstandung verläuft.

So entsteht Ihr Konzept

Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe – in vier klaren Schritten.

1

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären am Telefon, was Ihr Betrieb braucht – und was nicht. Sie erhalten danach einen fixen Pauschalpreis.

2

Begehung vor Ort

Ich nehme Ihre Räume, Prozesse und Abläufe direkt im Betrieb auf – während des laufenden Tagesgeschäfts.

3

Konzept & Dokumente

Sie erhalten Ihr betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept inkl. HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten für den Alltag.

4

Einführung im Team

Ich übergebe das Konzept persönlich, instruiere Ihr Team und unterstütze auf Wunsch bei der Meldung an die Behörde.

Einsatzgebiet

Von Abtwil AG aus bin ich innert 20–30 Minuten im ganzen Kanton Zug bei Ihnen vor Ort. Ich betreue Betriebe unter anderem in Zug, Baar, Cham, Steinhausen, Hünenberg und Risch-Rotkreuz. Einsätze in der übrigen Deutschschweiz sind nach Absprache möglich.

Häufige Fragen

Was kostet ein Selbstkontrollkonzept im Kanton Zug?

Ein vollständiges neues Konzept inkl. Begehung, HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten kostet pauschal ab CHF 1'850. Die Überarbeitung nach einer Beanstandung beginnt bei CHF 1'200. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie einen fixen Pauschalpreis – ohne versteckte Kosten.

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel 1 bis 2 Wochen ab der Begehung vor Ort. Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter. Nach einer Beanstandung mit Frist stelle ich Sofortmassnahmen innert 48 Stunden bereit.

Wird das Konzept vom Amt für Verbraucherschutz des Kantons Zug anerkannt?

Das Lebensmittelrecht (LMG, LGV, HyV) ist Bundesrecht und gilt in der ganzen Schweiz. Meine Konzepte sind darauf ausgelegt, die Anforderungen der kantonalen Vollzugsbehörden zu erfüllen . Im Kanton Zug ist dafür das Amt für Verbraucherschutz zuständig.