Selbstkontrollkonzept
erstellen lassen.
Jeder Lebensmittelbetrieb in der Schweiz ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Ich erstelle Ihr betriebsspezifisches HACCP- und Hygienekonzept – vor Ort aufgenommen, verständlich dokumentiert und im Alltag umsetzbar.
Pauschalpreis – keine versteckten Kosten
- Betriebsbegehung vor Ort
- HACCP-Gefahrenanalyse
- Alle Checklisten & Protokolle
- Einführung im Team
- Meldung an die Behörde auf Wunsch
Was ein Selbstkontrollkonzept umfasst
Selbstkontrolle heisst: Ihr Betrieb weist nach, dass er die Lebensmittelsicherheit selbst im Griff hat. Das Konzept ist das schriftliche Rückgrat davon – die amtliche Kontrolle prüft, ob es zu Ihrem Betrieb passt und gelebt wird.
Gute Verfahrenspraxis (GHP)
Personalhygiene, Reinigung, Schädlingsprävention, Wareneingang und Lagerung – die Basis jeder sicheren Produktion, dokumentiert als klare, kurze Arbeitsanweisungen für Ihr Team.
HACCP-Gefahrenanalyse
Systematische Analyse Ihrer Prozesse: Wo können biologische, chemische oder physikalische Gefahren entstehen – und an welchen kritischen Punkten (CCPs) müssen sie kontrolliert werden?
Dokumentation & Nachweise
Checklisten für Temperaturen, Reinigung und Wareneingang, die im Alltag in wenigen Minuten ausgefüllt sind – und bei der amtlichen Kontrolle als lückenloser Nachweis dienen.
Rückverfolgbarkeit & Deklaration
Lieferantenübersicht, Chargen-Rückverfolgung und korrekte Allergendeklaration – damit Sie im Ernstfall schnell reagieren und es belegen können.
Wann Sie ein Konzept brauchen
Vier typische Situationen – und was ich jeweils für Sie übernehme.
Neueröffnung oder Übernahme
Vor dem Start braucht Ihr Betrieb ein vollständiges Konzept. Ich erstelle es von Grund auf und melde Ihren Betrieb auf Wunsch bei der kantonalen Behörde.
Sortiment oder Prozesse geändert
Neue Produkte, neue Geräte oder ein zusätzlicher Produktionsschritt: Die Gefahrenanalyse muss nachziehen. Ich aktualisiere Ihr bestehendes Konzept gezielt.
Nach einer Beanstandung
Analyse des Inspektionsberichts, Sofortmassnahmen innert 48 Stunden und Kommunikation mit der Behörde – damit Ihr Betrieb offen bleibt.
Laufende Betreuung
Vier Mini-Audits pro Jahr, gesetzliche Updates und die GastroSafe App inklusive – Ihre Selbstkontrolle bleibt dauerhaft aktuell und gelebt.
So entsteht Ihr Konzept
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe – in vier klaren Schritten.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären am Telefon, was Ihr Betrieb braucht – und was nicht. Sie erhalten danach einen fixen Pauschalpreis.
Begehung vor Ort
Ich nehme Ihre Räume, Prozesse und Ihr Sortiment direkt im Betrieb auf – während des laufenden Tagesgeschäfts.
Konzept & Dokumente
Sie erhalten Ihr betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept inkl. HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten für den Alltag.
Einführung im Team
Ich übergebe das Konzept persönlich, instruiere Ihr Team und unterstütze auf Wunsch bei der Meldung an die Behörde.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Betrieb während der Erstellung schliessen?
Nein. Die Begehung erfolgt während des laufenden Betriebs, die Ausarbeitung passiert bei mir im Büro. Die Einführung der Checklisten planen wir so, dass Ihr Tagesgeschäft nicht gestört wird.
Was kostet ein Selbstkontrollkonzept?
Ein vollständiges neues Konzept inkl. Begehung, HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten kostet pauschal ab CHF 1'850. Die Überarbeitung nach einer Beanstandung beginnt bei CHF 1'200. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie einen fixen Pauschalpreis – ohne versteckte Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel 1 bis 2 Wochen ab der Begehung vor Ort. Nach einer Beanstandung mit Frist stelle ich Sofortmassnahmen innert 48 Stunden bereit.
Gilt das Konzept in der ganzen Schweiz?
Ja. Das Lebensmittelrecht (LMG, LGV, HyV) ist Bundesrecht. Meine Konzepte sind darauf ausgelegt, die Anforderungen aller kantonalen Vollzugsbehörden zu erfüllen – vom Kantonalen Labor Zürich bis zum Amt für Verbraucherschutz im Aargau.
Reicht nicht eine Vorlage aus dem Internet?
Eine generische Vorlage kann als erste Orientierung dienen – die gesetzliche Anforderung erfüllt sie aber nur, wenn die Gefahrenanalyse Ihre konkreten Abläufe abbildet. Sobald Sie produzieren, mehrere Prozesse haben oder bereits Auflagen erhalten haben, braucht es deshalb ein betriebsspezifisches Konzept.