Ihr Selbstkontrollkonzept
im Kanton Luzern.
Jeder Lebensmittelbetrieb ist gesetzlich zur Selbstkontrolle verpflichtet (Art. 26 LMG). Ich erstelle Ihr betriebsspezifisches HACCP- und Hygienekonzept – mit Begehung vor Ort, praxistauglichen Checklisten und bereit für die amtliche Kontrolle.
Was die Lebensmittelkontrolle im Kanton Luzern prüft
Im Kanton Luzern führt die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) die amtlichen Kontrollen durch. Die Inspektionen erfolgen risikobasiert und in der Regel unangekündigt. Im Zentrum stehen vier Bereiche:
Dokumentierte Selbstkontrolle
Liegt ein aktuelles, betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept mit HACCP-Gefahrenanalyse vor – und wird es im Alltag gelebt?
Temperatur- & Reinigungsnachweise
Werden Kühl- und Kerntemperaturen sowie Reinigungsarbeiten lückenlos und plausibel dokumentiert?
Rückverfolgbarkeit & Deklaration
Sind Lieferanten und Chargen nachvollziehbar? Stimmen Allergen- und Herkunftsdeklaration auf Speisekarte und Etiketten?
Personalhygiene & Schulung
Kennt das Team die Hygieneregeln – und können Sie die Schulungen mit Nachweisen belegen?
Ein sauber geführtes, betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept ist die Grundlage dafür, dass eine Kontrolle ohne Beanstandung verläuft.
So entsteht Ihr Konzept
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe – in vier klaren Schritten.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären am Telefon, was Ihr Betrieb braucht – und was nicht. Sie erhalten danach einen fixen Pauschalpreis.
Begehung vor Ort
Ich nehme Ihre Räume, Prozesse und Abläufe direkt im Betrieb auf – während des laufenden Tagesgeschäfts.
Konzept & Dokumente
Sie erhalten Ihr betriebsspezifisches Selbstkontrollkonzept inkl. HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten für den Alltag.
Einführung im Team
Ich übergebe das Konzept persönlich, instruiere Ihr Team und unterstütze auf Wunsch bei der Meldung an die Behörde.
Leistungen für Betriebe im Kanton Luzern
Vom kompletten Konzept bis zur laufenden Betreuung – transparent und zum Pauschalpreis.
Neues Selbstkontrollkonzept
Komplettes HACCP- und Hygienekonzept für Neueröffnung oder Übernahme – inkl. Begehung und aller Checklisten.
Hilfe nach Beanstandung
Analyse des Inspektionsberichts, Sofortmassnahmen innert 48 Stunden und Kommunikation mit der Behörde.
Hygieneschulung im Betrieb
Praxisnahe Schulung für Ihr Team direkt vor Ort – inkl. Schulungsnachweis für die amtliche Kontrolle.
Laufende Betreuung im Abo
Vier Mini-Audits pro Jahr, gesetzliche Updates und die GastroSafe App – dauerhaft auf der sicheren Seite.
Einsatzgebiet
Abtwil AG liegt direkt an der Grenze zum Kanton Luzern – über die A14 bin ich in rund 30–45 Minuten bei Ihnen vor Ort. Ich betreue Betriebe unter anderem in Luzern, Emmen, Kriens, Horw, Sursee und Hochdorf. Einsätze in der übrigen Deutschschweiz sind nach Absprache möglich.
Häufige Fragen
Was kostet ein Selbstkontrollkonzept im Kanton Luzern?
Ein vollständiges neues Konzept inkl. Begehung, HACCP-Gefahrenanalyse und allen Checklisten kostet pauschal ab CHF 1'850. Die Überarbeitung nach einer Beanstandung beginnt bei CHF 1'200. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie einen fixen Pauschalpreis – ohne versteckte Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel 1 bis 2 Wochen ab der Begehung vor Ort. Ihr Betrieb läuft währenddessen normal weiter. Nach einer Beanstandung mit Frist stelle ich Sofortmassnahmen innert 48 Stunden bereit.
Wird das Konzept von der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) anerkannt?
Das Lebensmittelrecht (LMG, LGV, HyV) ist Bundesrecht und gilt in der ganzen Schweiz. Meine Konzepte sind darauf ausgelegt, die Anforderungen der kantonalen Vollzugsbehörden zu erfüllen . Im Kanton Luzern ist dafür die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) zuständig.